Ab dem 09.01.2024 finden Sie uns in Heusweiler/Holz, Alleestr. 9
Eingewachener Nagel
Ab dem 01. Juli 2022 sind die Nagelkorrekturspangen (Orthonyxietherapie) verordnungsfähig und werden von den Krankenkassen übernommen. Dafür stellt Ihr Arzt
eine Heilmittelverordnung aus. Wir beraten Sie gerne.
Seit 2020 übernehmen die Krankenkassen die Kosten auch für Patienten mit Nervenschädigungen (Neuropatische Syndrome und Querschnittsyndrome verschiedener Herkunft).
Dazu zählen unter anderem:
Diese Schäden müssen sich nicht am Fuß befinden. Es geht darum, dass die betroffene Person aufgrund der Schädigung nicht mehr in der Lage ist, die Fußgesundheit selbst zu bewahren. Bitte sprechen Sie ihren Arzt darauf an.