Aktuell

Umzug der Praxis

Ab dem 09.01.2024 finden Sie uns in Heusweiler/Holz, Alleestr. 9


Kostenübernahme von Nagelspangendurch Krankenkassen

Eingewachener Nagel

Ab dem 01. Juli 2022 sind die Nagelkorrekturspangen (Orthonyxietherapie) verordnungsfähig und werden von den Krankenkassen übernommen. Dafür stellt Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung aus. Wir beraten Sie gerne.


Behandlungen bei Nervenschäden

Seit 2020 übernehmen die Krankenkassen die Kosten auch für Patienten mit Nervenschädigungen (Neuropatische Syndrome und Querschnittsyndrome verschiedener Herkunft).

Dazu zählen unter anderem:

  • Nervenschäden durch Vergiftungen (Chemikalien, Chemotherapie, Alkohol, ...)
  • Nervenschäden durch Schlaganfall
  • Nervenschäden durch Unfälle und anderes
  • Lähmungen

Diese Schäden müssen sich nicht am Fuß befinden. Es geht darum, dass die betroffene Person aufgrund der Schädigung nicht mehr in der Lage ist, die Fußgesundheit selbst zu bewahren. Bitte sprechen Sie ihren Arzt darauf an.