Seit einigen Jahren werden von den Krankenkassen die Kosten für podologische Behandlungen an Diabetikern unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass der behandelnde Arzt es für notwendig hält und dem Patienten eine entsprechende Verordnung ausstellt. Mit einer solchen Verordnung
kann man sich an jeden kassenzugelassenen Podologen wenden. Zweck der podologischen Behandlung ist es, die Fußgesundheit des Patienten zu erhalten. Wenn ein fortgeschrittener Diabetes
mellitus vorliegt, kommt es oft zu Folgeerkrankungen wie zum Beispiel Polyneuropathie. Diese Nervenschädigung zeigt sich häufig zuerst am Fuß. Dabei wird unter anderem die Hautoberfläche
gegenüber kleinen Verletzungen unempfindlich, folglich werden kleine Wunden zum Beispiel durch falsche Nagel- und Hautpflege oder Fremdkörper im Schuh nicht bemerkt.
Weil der Diabetiker die Wunde nicht behandelt – er spürt sie ja nicht – haben Schmutz und Krankheitserreger freien Zugang zu der kleinen Wundfläche, wodurch sich oft ein schlecht heilendes
Geschwür bildet. Darum Füße regelmäßig auch von unten begutachten, und wenn Sie selbst Ihre Füße nicht mehr gut untersuchen können, lassen Sie Angehörige, Ihren Arzt oder Podologen einen
Blick darauf werfen. So können Veränderungen sofort bemerkt werden. Fragen Sie bei einem Podologen in Ihrer Nähe nach einer Fußuntersuchung. In vielen podologischen Praxen wird die
Begutachtung des Fußes als Service kostenlos angeboten, damit Ihre Füße und Sie lange beschwerdefrei bleiben.